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Wertermittlung - Immobilienbewertung

Fundierte Wertermittlungen von Immobilien basieren auf den Richtlinien des Baugesetzbuches (BauBG) sowie auf der Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Im Baugesetzbuch wird der Verkehrswert  (siehe § 194 BauGB) definiert. Die ImmoWertV enthält allgemeine Regeln und Ausführungsbestimmungen für die Bewertung von Immobilien.

Unser Leistungsbild umfasst: 
  • Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB 
  • Gutachten im Discounted Cash Flow (DCF)-Verfahren

Verkehrswertgutachten sind in der Regel erforderlich für:

  • Kauf- oder Verkaufsabsichten
  • Erbauseinandersetzung
  • Schenkung
  • Ehescheidung
  • Vermögensfeststellung
  • Steuerliche Zwecke
  • Festlegung von Versicherungswerten
  • Enteignungsentschädigung
  • Risiko- und Renditebewertung von Anlagen
Beispiele: 
  • Unterstützung bei der Preisfindung für ein Verkaufsangebot ihrer Immobilie
  • Unterstützung bei der Entscheidung über Abbruch oder Sanierung ihrer Immobilie unter
    wirtschaftlichen Gesichtspunkten
  •  Richtige Strategie bei Überschreibung ihrer Immobilie an Familienangehörige - Fallstricke bei der Schenkungssteuer
  • Prüfung von Steuerfestsetzungsbescheiden: Möglichkeiten zur Verringerung der Erbschaftssteuer
  • Bauantrag für Nachbar-Grundstück mit "Abstandsflächenübernahmeerklärung":

           - Leidet der Wert Ihrer Immobilie darunter?

           - Können Sie eine Entschädigung verlangen?

  • Hilfestellung zur fairen Aufteilung von Immobilien bei Partner-Trennung (Vermeidung von Notverkäufen ö.ä.)
Leistungsumfang bei einem ausführlichen Verkehrswertgutachten

Ortstermin mit Aufnahme aller wertrelevanten Daten / Recherchen zu Besonderheiten der Immobilie / Objektbeschreibung mit allgemeinen Angaben / Grund- und Bodenbeschreibung / Beschreibung der Gebäude und Außenanlagen / Begründung der Verfahrenswahl / Berechnung des Verkehrswertes mit zwei normierten, unabhängigen Verfahren / Ermittlung des Verkehrswertes aus den Verfahrensergebnissen / Anlagen mit Lagedarstellung, Besonderheiten und Fotos.

 

Leistungsumfang bei einem Verkehrswertgutachten in Kurzform - Kurzgutachten

Objektprüfung:

  • Besichtigung des Objekts von ca. 2 bis 3 Stunden
  • Prüfung des baulichen Zustandes auf augenscheinlich erkennbare und wesentlich wertmindernde Umstände, Bauschäden oder Baumängel
  • Falls erforderlich, Feuchtigkeitsmessungen in kritischen Bereichen
  • Beratung zu wertrelevanten Besonderheiten des Objekts
  • Gutachterliche Stellungnahme vor Ort 
     

Kurzgutachten:

  • Aufnahme der wertrelevanten Daten beim Ortstermin
  • Ermittlung des Verkehrswerts mit Hilfe von zwei normierten Bewertungsverfahren
  • Berücksichtigung der wertrelevanten Besonderheiten (z.B. Baumängel / Bauschäden) beim Verkehrswert
  • Durchsicht der übergebenen Unterlagen auf wertrelevante Besonderheiten zu dem Objekt
  • Darstellung der Wertansätze, Rechenschritte und Berechnungsergebnisse in tabellarischer Form
  • Vorab Versand des Kurzgutachtens als PDF-Datei sowie in ausgedruckter Form auf dem Postweg
  • Auf Wunsch eine mündliche Beratung zu den Besonderheiten der Verkehrswertermittlung
  • Abschließende Gesamtbeurteilung des Objekts als Unterstützung zu Ihrer Entscheidungsfindung

 

Zur Erstellung des Gutachtens sind folgende, aktuelle Unterlagen erforderlich:

  • Grundbuchauszug
  • Lageplan 
  • Bestandspläne, evtl. Flächenberechnung*
  • Bei der Bewertung von Eigentumswohnungen werden zusätzlich Unterlagen von der Hausverwaltung benötigt
  • Für Mietwertgutachten sind die Mietverträge einzusehen.

* Flächenberechnungen erstellen wir nach anerkannten Normen und Verordnungen sowohl für Gewerbe-, als auch Wohnflächen, sofern keine verwertbaren Berechnungen vorliegen.


Bewertung von Steuerfestsetzungen Schenkungen/Erbschaften - Immobilienbewertung mit besonderen Merkmalen, wie z.B. nicht ausgebaute Dachgeschosse, Erbpachtgrundstücke - Was ist beim Preisvergleich von Immobilien zu beachten? - Welche Bedeutung haben: Bebauungsplan, Baubeschreibung, Grundbuchauszug, Wirtschaftsplan etc. ? - Was lässt sich abklären, bei Behörden und anderen Anlaufstellen?- Wie kann man bei der Ortsbesichtigung vorgehen

 

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